Covid-19 – 16.08.2022

Liebe Kunden,
mit der Neufassung der „Corona -Bekämpfungsverordnung“ wird die Maskenpflicht bei Friseuren zum 20.09.2022 aufgehoben.

Die Abstandsregel von 1,5 Metern gilt nach wie vor.

Wir möchten uns jedoch nach Ihren Wünschen richten und Ihnen freistellen, ob Sie in unseren Salons weiterhin während Ihrer Bedienung einen Mund- Nasenschutz tragen möchten.

Unser Personal wird weiterhin einen Mund- Nasenschutz tragen.

Ihr Stadtfriseur Uwe Zimmermann